Vermögensregister durch die Hintertür
Nachdem es einige Zeit medial sehr ruhig um das EU-Vermögensregister war, deutet nun alles darauf hin, dass die EU-Kommission das Vorhaben, die EU-Bürger der finanziellen Totalüberwachung zu unterwerfen, durch die Hintertüre, über die einzelnen Banken, umsetzt. Bereits im Mai 2024 beschloss der EU-Rat eine Richtlinie, die es den einzelnen Mitgliedstaaten vorschreibt, zentrale Bankkontenregister einzurichten und den internationalen Zugang über ein „Vernetzungssystem für Bankkontenregister“ zu gewährleisten.