Zur sozialen Marktwirtschaft gehört die Eigentumsgarantie. Das Eigentum ist zwar sozialpflichtig, aber weggenommen werden darf es nicht. Allenfalls im Interesse der Allgemeinheit und dann mit voller Entschädigung sind Enteignungen zulässig.
Höchste Zeit für konkrete Gegenmaßnahmen – etwa Steuern ganz legal zu vermeiden.
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