Allgemeine Geschäftsbedinugen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Smart Investor Media GmbH (vertreten durch den Geschäftsführer, Engelhardstr. 10, 81369 München, Amtsgericht München, HRB 149 664) über Bestellungen von Abonnements, Einzelheften und weiteren Publikationen über den Online-Shop von smartinvestor.de sowie über sonstige Dienstleistungen auf dem Webportal www.smartinvestor.de.
1) Allgemeines: Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Smart Investor Media GmbH (nachfolgend Smart Investor genannt) gelten für Angebote und Lieferungen von Abonnements und Einzelausgaben an Verbraucher und Unternehmen (nachfolgend “Kunde” genannt) des Smart Investor Magazins. Daneben gelten diese auch für sonstige Dienstleistungen, welche Unternehmen auf dem Webportal angeboten werden. Von Smart Investor werden ausdrücklich solche Bedingungen nicht anerkannt, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen oder von diesen abweichen.
2) Angebot, Vertragsschluss, Lieferungsvorbehalt: I) Sowohl die Internetseiten als auch die Anzeigen in der Print-Publikation und andere Werbematerialien sind nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Gibt ein Kunde eine Online-Bestellung auf, so stellt dies ein bindendes Angebot dar. Sobald die Bestellung aufgegeben wurde, erhält der Kunde eine Bestellbestätigung, in der die Einzelheiten der Bestellung nochmals aufgeführt werden. Dies stellt die Annahme des Angebotes im Sinne der §§ 145ff BGB. dar. Für den Fall, dass einzelne Produkte oder Publikationen nicht mehr lieferbar sein sollten, besteht kein Lieferungsanspruch. Smart Investor ist dazu berechtigt, Waren nur teilweise auszuliefern. Besondere Vereinbarungen, speziell Nebenabreden und Änderungen des Vertrages, bedürfen der Schriftform. II) Bei Lieferung auf Rechnung oder Zahlung per Lastschrift bringt Smart Investor die Ware, sofern nicht beim Angebot anders angegeben, innerhalb von zwei Werktagen nach Zustellung der Auftragsbestätigung bzw. bei Abonnements innerhalb von zwei Werktagen nach offiziellem Erscheinungstermin in Versand. Online-Dienstleistungen werden innerhalb von zwei Werktagen nach Annahme freigeschaltet. III) Insofern die Bearbeitung von Bestellung und Abonnements termingerecht gewährleistet sein soll, müssen Änderungen von Adressdaten, Zahlart- oder Bankangaben rechtzeitig bei Smart Investor eingehen. Im Falle eines Umzugs des Kunden ist die neue Anschrift anzugeben, Mängel in der Zustellung sind zudem zeitnah anzuzeigen. Für den Fall, dass bestellte Exemplare oder Dienstleistungen verspätet oder gar nicht eintreffen, übernimmt Smart Investor keine Haftung und hat auch keinen Ersatz zu leisten.
3) Widerrufsrecht, Kündigungsfrist: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen oder den ersten digitalen Inhalt erhalten haben bzw. hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Sie können dafür das – hier abrufbare Formular – verwenden, die Verwendung des Formulars ist aber nicht vorgeschrieben. Machen Sie von dieser Möglichkeit der elektronischen Übermittlung Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Der Widerruf ist zu richten an:
E-Mail: abo@smartinvestor.de
oder schriftlich an:
Smart Investor Media GmbH
Stichwort „Widerruf“
Engelhardstr. 10
81369 München
3.1 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
3.2 Informationen zum Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
— Ende Widerrufsbelehrung —
3.3 Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist für Abonnements oder andere Dienstleistungen beträgt sechs Wochen zum Laufzeitende. Bleibt die Kündigung aus oder erfolgt sie verspätet, verlängert sich das Abonnement oder die Dienstleistung um ein Jahr. Beim „Digital Abo Standard“ beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Laufzeitende. Bleibt die Kündigung aus oder erfolgt sie verspätet, verlängert sich das Digital Abo Standard um einen Monat.
4) Preise und Zahlungen: I) Die von Smart Investor genannten Abonnementpreise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. II) Die Preise für Dienstleistungen, welche sich an Unternehmer richten, sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. III) Abonnements für das Smart Investor Magazin und Dienstleistungen werden für den Zeitraum des Bezugs im Voraus in Rechnung gestellt. Der regelmäßige Bezugszeitraum beträgt zwölf Monate, das Abonnement oder die Dienstleistung verlängert sich im Anschluss ohne fristgerechte Kündigung automatisch. Die zum Tag des Vertragsschlusses gültige Preisliste behält für den Bezugszeitraum ihre Gültigkeit. Verlängert sich das Abonnement oder die Dienstleistung, dann gilt die zum Tag der Verlängerung gültige Preisliste. Wird eine neue Preisliste veröffentlicht, verlieren die bisherigen Preise ihre Gültigkeit. III) Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen auf das Konto von Smart Investor zu überweisen. Der Kunde kommt mit Zahlungen in Verzug, wenn er nicht spätestens nach 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder einer gleichwertigen Aufforderung zur Zahlung den Rechnungsbetrag leistet. IV) Gegen Ansprüche von Smart Investor kann nur mit unbestrittenen und rechtskräftigen Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
5) Versand, Versandkosten und Eigentumsvorbehalt:
I) Der Versand eines Produkts erfolgt in der Regel auf dem Postweg. Die Versandkosten betragen pro Sendung pauschal 1,80 Euro für den Inlands- und 2,40 Euro für den Auslandsversand.
II) Jene von Smart Investor gelieferten Produkte bleiben solange im Eigentum von Smart Investor, bis der Kunde sämtliche Ansprüche erfüllt hat. Insofern sich der Kunde vertragswidrig verhält, vor allem bei Zahlungsverzug, berechtigt dies Smart Investor, auch ohne angemessene Frist vom Vertrag zurückzutreten.
III) Treten besondere Umstände auf – wie etwa die Auslieferung von mehr als drei Produkten oder der Lieferung der Produkte in Länder außerhalb der EU-Mitgliedstaaten – behält sich Smart Investor vor, über die unter 5)I) genannten Versandkosten hinausgehende Versandkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
IV) Die gemachten Angaben über Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, soweit nicht ein fixer Liefertermin zugesagt wurde. Werden Lieferfristen überschritten, berechtigt dies nicht zum Rücktritt.
V) Treten Verzögerungen im Versand durch höhere Gewalt (hierzu zählen u.a. Naturkatastrophen, behördliche Erlasse oder Streiks) auf, hat Smart Investor auch verbindlich vereinbarte Liefertermine nicht zu vertreten. Dies gilt auch für den Fall, dass die außergewöhnlichen Ereignisse bei Zulieferern oder anderen Lieferanten eintreten.
6) Gewährleistung:
I) Mangelhafte Produkte sind an die unter Punkt 3)I) genannte Adresse zu senden. Hierbei ist das Original des Lieferscheins bzw. der Rechnung beizufügen. Smart Investor trägt für den Fall mangelhafter Produkte und deren Rücksendung die Versandkosten.
II) Im Falle der Gewährleistung steht dem Kunden zunächst ein Recht auf Nachbesserung bzw. Nacherfüllung zu.
III) Ist die Nacherfüllung durch Smart Investor nicht möglich oder zögert sich über angemessene Fristen und von Smart Investor zu vertretenden Gründen hinaus, schlägt die Nacherfüllung aus anderen Gründen fehl oder ist dem Kunden nicht zumutbar, dann ist der Kunde nach der Wahl zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt oder kann eine Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) verlangen.
7) Haftung: Die Haftung von Smart Investor ist auf den Rechnungswert der beanstandeten Produkte begrenzt. Das gilt nicht für den Fall eines arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Abgabe einer Garantie für die Beschaffenheit des Produkts, insofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Schaden bzw. eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eingetreten ist.
8) Datenschutz, Links auf andere Internetseiten:
I) Smart Investor weist darauf hin, dass den Geschäftsverkehr mit dem Kunden betreffende Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet werden.
II) Personenbezogene Daten, die uns über die Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie Smart Investor anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtlich Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
III) Sollte der Kunde mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird Smart Investor auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten des Kunden veranlassen. Auf Wunsch erhält der Kunde unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die Smart Investor über den Kunden gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an:
Smart Investor Media GmbH
Stichwort „Personenbezogene Daten“
Engelhardstr. 10
81369 München
Tel: 089-2000 339-0
E-Mail: info(at)smartinvestor.de
IV) Soweit Smart Investor von der Website www.smartinvestor.de auf die Webseiten Dritter verweist oder verlinkt, kann Smart Investor keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Webseiten übernehmen. Da Smart Investor keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte hat, sollte der Kunde die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.
9) Sonstiges:
I) Es gilt deutsches Recht.
II) Gerichtsstand für Vollkaufleute (im Sinne des Handelsgesetzbuches) für sämtliche gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist München.
III) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden oder unwirksam sein, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
IV) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen oder Änderungen der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen bedürfen, um wirksam zu werden, der Schriftform.
Stand: 27.11.2017
AGB für Anzeigenkunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Smart Investor Media GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Smart Investor Media GmbH (vertreten durch den Geschäftsführer, Engelhardstr. 10, Amtsgericht München, HRB 149664) über Anzeigengeschäfte und ähnliche Aufträge.
I. Allgemeines
1. Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages oder ähnlicher Aufträge (Corporate Publishing, Studienerstellung etc.) erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils aktuellen Preislisten der Smart Investor Media GmbH – Auftragnehmer – an.
II. Vertragsgegenstand
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbung treibenden oder sonstigen Interessenten (Auftraggeber) in einem drucktechnischen Erzeugnis zum Zwecke der Verbreitung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter, technische Sonderausführungen, Erstellung von Kundenmagazinen, Studien oder sonstige Dienstleistungsaufträge.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer II.2. genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
III. Vertragsabschluss, Preise und Rabatte
1. Angebote der Smart Investor Media GmbH sind in jedem Fall freibleibend. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung des Anzeigenauftrages durch den Auftragnehmer oder durch sonstige Erbringung der Werbeleistung zustande. Mündliche Abreden, insbesondere im Hinblick auf abweichende Gestaltungen von diesen AGBs sind unwirksam.
2. Platzierungsanweisungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
3. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die jeweils gültigen Preislisten der Smart Investor Media GmbH zu halten. Die vom Auftragnehmer gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
4. Die aktuellen Preise und Rabatte sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Diese verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist, treten neue Tarife bei Preisanpassungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft; nicht jedoch vor Ablauf von sechs Wochen nach Bekanntgabe.
6. Wenn für konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung beansprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung einer Kapitalbeteiligung von mindestens 50% erforderlich.
IV. Druckunterlagen
1. Für die rechtzeitige Lieferung der Anzeigentexte und einwandfreier Druckunterlagen sowie der Beilagen und Beihefter ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Auftragnehmer – sofern möglich fernmündlich – unverzüglich Ersatz an. Sind etwaige Mängel auch in den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz wegen Mangelhaftigkeit der erschienenen Anzeige.
2. Druckunterlagen für den Druck von Anzeigen sowie Beilagen und Beihefter sind vom Auftraggeber unaufgefordert spätestens bis zum jeweiligen Druckunterlagenschlusstermin anzuliefern.
3. Liegen dem Auftragnehmer die Druckunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, so wird a) bei Schaltung einer Anzeigenserie das vorausgehend geschaltete Motiv wiederholt, b) bei einer Einzelanzeigenschaltung der gesamte Einzelpreis berechnet. Sollte sich ein neuer Auftraggeber finden, so wird der Rechnungsbetrag um den Betrag, den dieser für die Anzeige zahlt, gekürzt. c) Entstehen dem Auftragnehmer durch die nicht rechtzeitige Ablieferung von Druckunterlagen Aufwendungen oder ein Schaden, so hat der Auftraggeber Ersatz zu leisten.
4. Der Verlag übernimmt keine Gewähr, wenn durch verspätete Anlieferung der Druckunterlagen vereinbarte Plazierungen nicht eingehalten werden können und eine Minderung der Druckqualität auftritt.
5. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
V. Belegexemplare
1. Der Auftragnehmer liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Auftragnehmers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
VI. Gewährleistung
1. Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Titel übliche Wiedergabequalität der Anzeige.
2. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
3. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung nur hergeleitet werden, wenn die tatsächliche Auflage die aus den Media-Daten ersichtliche Auflage um mehr als 30 v. H. unterschreitet. Eine Unkenntnis der Media-Daten des Auftragnehmers geht zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Media-Daten trotz schriftlicher Anforderung vor Erteilung des Anzeigenauftrages nicht übersandt.
VII. Rügepflicht
1. Reklamationen müssen bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Belegexemplars erhoben werden.
2. Bei nicht offensichtlichen Mängeln muss die Mängelrüge unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens aber vier Wochen nach Eingang des Beleges erhoben werden.
3. Unterbleibt eine Mängelrüge oder wird diese nicht fristgemäß erhoben, so gilt die Anzeige in Ansehung des Mangels als mangelfrei abgenommen.
VIII. Schadenersatz
1. Der Auftragnehmer haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund
a) in voller Höhe nur, soweit dem Auftragnehmer oder seinen leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
b) in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens, soweit sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt aber nur für den Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
c) Wesentliche Vertragspflicht des Auftragnehmers im Sinne dieser Bestimmung ist allein die Pflicht zur Veröffentlichung der vom Auftraggeber durch rechtzeitige und vollständige Zusendung von Druckunterlagen, Beilagen und Beiheften vorbereiteten Anzeige. Eine Abweichung der veröffentlichten Anzeige von der in den Druckunterlagen vorgesehenen Form oder dem dort vorgesehenen Inhalt hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten, wenn ohne diese Abweichung eine Veröffentlichung aus gestaltungstechnischen oder presserechtlichen Gründen unmöglich oder dem Auftragnehmer unzumutbar gewesen wäre.
d) Das Erscheinen eines periodischen Druckwerkes zu dem vom Auftragnehmer vorgesehenen oder dem Auftraggeber mitgeteilten Zeitpunkt ist nicht als wesentliche Vertragspflicht im Sinne von Punkt „c“ anzusehen.
2. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung oder § 635 BGB ausgeschlossen.
IX. Unmöglichkeit, Verzug
1. Ein für den Fall des Leistungsverzuges des Auftragnehmers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung dem Auftraggeber zustehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlenden Entgelt. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen.
2. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so bleibt der Auftraggeber unbeschadet weiterer Rechtspflichten zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Dies gilt nicht, falls die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Auftragnehmers beruht.
3. Das Erscheinen eines periodischen Druckerzeugnisses, in welchem die Anzeige des Auftraggebers vertragsgemäß zu erscheinen hatte, nach dem vom Auftragnehmer vorgesehenen oder einem dem Auftraggeber mitgeteilten Erscheinungstermin ist nicht als Verzug des Auftragnehmers anzusehen.
X. Rechte des Auftragnehmers
1. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhaltes, der Herkunft (Auftraggeber) oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Anzeige gegen Gesetze oder behördliche Bestimmung verstößt oder deren Veröffentlichung für den Auftraggeber (z. B. aufgrund von Konkurrenzbeziehungen oder Verstößen gegen Anstand und Sitte) unzumutbar ist.
2. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
3. Die Ablehnung eines Auftrages bleibt vorbehalten. Sie wird dem Auftraggeber unverzüglich nach Eingang des Auftrages mitgeteilt.
4. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter in vollem Umfang freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen. Falls dem Auftraggeber eine Freistellung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, hat er dem Auftragnehmer Ersatz für alle Aufwendungen, insbesondere für Gegendarstellungen zu leisten.
XI. Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnung ist innerhalb der aus der jeweils gültigen Preisliste ersichtlichen, vom Ausstellungsdatum der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der jeweils gültigen Preisliste gewährt.
2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 3 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet.
3. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
4. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
XII. Stornierung von Anzeigenaufträgen
1. Die Stornierung eines Anzeigenauftrages muss dem Auftragnehmer schriftlich angezeigt werden.
2. Bei Stornierung einer Einzelanzeigenschaltung bis zum Anzeigenschluss der für die Schaltung vorgesehenen Ausgabe entstehen dem Auftragnehmer keine Kosten. In diesem Sinne nicht fristgemäße Stornierungen können vom Auftragnehmer pauschal mit einer Stornierungsgebühr von 40% des Netto-Auftragswertes belegt werden.
3. Hat der Auftraggeber bei Bestellung einer Anzeigenserie einen Preisnachlass gegenüber dem Preis der der Serie entsprechenden Anzahl von Einzelanzeigen erhalten, so gilt dieser Preisnachlass für den Fall der vorzeitigen Kündigung der Anzeigenserie als nicht gewährt. Der für jede veröffentlichte Anzeige sich ergebende Preisdifferenzbetrag ist vom Auftraggeber nachzuzahlen. Die Zahlung ist fällig bei schriftlicher Mitteilung der Preisdifferenz durch den Auftragnehmer.
4. Die Kündigung einer Anzeigenserie vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist nur aus wichtigem Grund und nur bis zum Anzeigenschluss des folgenden Heftes möglich. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
XIII. Salvatorische Klausel
1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung im Fall des Vorliegens von Vertragslücken.
XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Stammsitz des Auftragnehmers.
2. Gerichtsstand ist München.