Das Bundesverfassungsgericht lässt die Staatsanleihekäufe der EZB vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen. Es bestünden Zweifel, ob mit den Anleihekäufen nicht verbotenerweise Staaten finanziert würden, ließ das Gericht wissen. Das fällt dem Gericht früh auf. Seit März 2015 bereits laufen mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das EZB-Ankaufsprogramm, doch erst jetzt brechen sich die Zweifel Bahn.
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