Ein überfälliges Urteil sprach heute das Bundesverfassungsgericht in Sachen Brennelementesteuer. Diese wurde im Jahr 2010 im Rahmen einer Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke beschlossen. Als die Bundesregierung dann – nur ein Jahr später – unter dem Eindruck der Tsunami-Katastrophe beim japanischen Kernkraftwerk Fukushima hastig den Atomausstieg beschloss, kassierte der Bund die Steuer einfach weiter und der Finanzminister klopfte sich für die erzielte „schwarze Null“ im Bundeshaushalt ein wenig selbst auf die Schulter
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