Wie wir in der letzten Ausgabe berichtet hatten, beanstandete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Anleihekäufe der EZB als teilweise verfassungswidrig. Schon die unmittelbaren Reaktionen zeigten deutlich, wie ungelegen der Richterspruch aus Karlsruhe der offiziellen deutschen Politik kam. Allerdings dürfte sich auch manch einer in der eigenen Lagebeurteilung bestätigt gefühlt haben, als das BVerfG nun doch endlich einmal Flagge gegen die Übergriffigkeit von EZB und EuGH zeigte. Wie sehr das Euro-Experiment aus dem Ruder gelaufen ist, kann man an einem schlichten Vergleich der Politikerversprechen aus der Zeit vor der Euro-Einführung mit dem heutigen Ist-Zustand erkennen: Alleine die Zusatzverträge und Zusatzinstitutionen zur Euro-Stabilisierung sind Legion. Entweder hatten die Beteiligten keinen blassen Schimmer von der Mechanik einer Währungsunion in einem heterogenen Wirtschaftsraum, oder aber sie haben die europäischen Völker als Teil jener berüchtigten Brüsseler Salamitaktik einer fortwährenden Selbstermächtigung ganz bewusst hinter das Licht geführt. Unfähigkeit oder Böswilligkeit, eine dritte Möglichkeit gibt es beim Euro leider nicht.
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