Die Unabhängigkeit der Justiz ist eines der höchsten Güter im Rechtsstaat. Entsprechend ist die richterliche Unparteilichkeit sogar durch Art. 97 des Grundgesetzes abgesichert. Diese umfasst neben der sachlichen auch die persönliche Unabhängigkeit. So weit, so gut. Unter den Gerichten nimmt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zudem eine herausgehobene Stellung ein, sind es doch die Karlsruher Richter, die regelmäßig über die rechtlichen Grundsatzfragen des Gemeinwesens entscheiden.
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