Es wird gerne behauptet, dass die Mühlen des Gesetzes langsam mahlen. Für die Mühlen des Gesetzgebers scheint das allerdings nicht zu gelten, zumindest nicht in Wahlkampfzeiten. Erst am 28.4. verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Urteil zum sogenannten Klimaschutz, das zwar Klimaaktivisten erfreute, juristisch versierte Beobachter aber ungläubig staunen ließ.
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