Schöftenhuber: Wir müssen leider feststellen, dass die Enteignung der deutschen Bürger in allen Vermögensbereichen bereits gesetzlich verankert ist. So regelt das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) die komplette Enteignung der Bankguthaben. Dieses Gesetz ist bereits seit 1.1.2015 gültig, aber in der Öffentlichkeit wenig bekannt. In § 314 VAG ist die gesamte Enteignung der Versicherungsguthaben geregelt.
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