Am 1.1.2021 ist in Umsetzung einer Richtlinie der EU das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten. Dieses soll Unternehmen die Möglichkeit zur präventiven Sanierung im Vorfeld und damit außerhalb einer Insolvenz verleihen – vorausgesetzt, dass eine Zahlungsunfähigkeit zwar droht, aber noch nicht eingetreten ist.
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