Ende 2019 hatten Bundestag und Bundesrat eine neue Regelung zur Besteuerung von Kapitalanlagen beschlossen. Kernpunkt der Änderung war die Verlustverrechnung bei Termingeschäften. Dazu zählte man zu der Zeit auch Finanzprodukte wie Hebelzertifikate, Optionsscheine, Knock-out-Papiere (Turbos und Minifutures) und CFDs (Contracts For Difference, sprich Differenzkontrakte).
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