In Deutschland wird schon lange eine intensivere Wertpapierkultur gefordert. Aber wie soll man Anlegern die Scheu vor Aktieninvestments nehmen, wenn der Staat eine mehr als zweifelhafte steuerliche Verlustverrechnung durchsetzt? Hintergrund: Bundestag und Bundesrat beschlossen Ende 2019 neue Regelungen zur Besteuerung von Kapitalanlagen. Ein Kernpunkt der Änderungen ist die Verlustverrechnung bei Termingeschäften. Wer z.B. mit Hebelprodukten wie Optionsscheinen, Knock-out-Zertifikaten oder CFDs Verluste erleidet, kann diese ab diesem Jahr nur noch bis maximal 20.000 EUR – ursprünglich waren sogar lediglich 10.000 EUR angedacht – innerhalb eines Jahres mit Gewinnen aus dieser Produktgattung verrechnen.
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