Einem privaten Unternehmer steht es frei, im Rahmen der geltenden Gesetze Ziele zu verfolgen, die über die reine Gewinnmaximierung hinausgehen. Dem Gemeinwohl ist dies oft zuträglich. Für eine Aktiengesellschaft sollte eigentlich Gleiches gelten. Die Rolle des freien Unternehmers nehmen hier die Aktionäre ein
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