SIW 25/2015: Krähen unter sich

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Am gestrigen Dienstag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Rechtmäßigkeit des Ankaufs von Staatsanleihen durch die EZB. Konkret ging es um die von der EZB im Jahr 2012 beschlossenen „Outright Monetary Transactions“ (OMT), mit denen sich die Notenbank den prinzipiell unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen der Euro-Länder genehmigte.

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