Am gestrigen Dienstag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Rechtmäßigkeit des Ankaufs von Staatsanleihen durch die EZB. Konkret ging es um die von der EZB im Jahr 2012 beschlossenen „Outright Monetary Transactions“ (OMT), mit denen sich die Notenbank den prinzipiell unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen der Euro-Länder genehmigte.
Erhalten Sie Zugriff zu diesem Artikel
Mit unserem Digitalabo erhalten Sie folgende Vorteile:
- Unbegrenzter Online-Zugang zu allen Inhalten
- Zugang zu allen Musterdepots - Keine Gewinne mehr verpassen!
- Die neuesten News zu Markttrends
- Keine Mindestlaufzeit - monatlich kündbar